§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Prodify Software, Inhaberin Ebru Ince, Zeppelinstraße 59, 58675 Hemer (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Prodify" (nachfolgend „Software").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine cloudbasierte Softwarelösung zur digitalen Verwaltung industrieller Instandhaltung zur Verfügung.
Hierzu zählen insbesondere Funktionen für:
- Maschinenverwaltung
- Tickets und Störungsmeldungen
- Wartungspläne
- Ersatzteilverwaltung
- Hallen- und Anlagendokumentationen
(2) Die Software wird ausschließlich als gehostete SaaS-Lösung betrieben. Eine Installation auf eigenen Servern oder Endgeräten des Kunden erfolgt nicht.
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch und funktional weiterzuentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck und der Kernumfang der vereinbarten Leistungen erhalten bleiben.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Lizenz
(1) Die Nutzung der Software erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements. Der Kunde wählt einen der jeweils im Kundenkonto bzw. auf der Website angebotenen Tarife (derzeit „Basic" und „Pro"). Der Tarif „Enterprise" sowie individuelle Vereinbarungen kommen auf Grundlage eines gesonderten Angebots zustande.
(2) Kostenlose Testphase: Nach der Registrierung kann der Kunde die Software für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 30 Tage) unverbindlich und kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch; es entstehen hierdurch keine Kosten und es bedarf keiner Kündigung. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst durch eine gesonderte, ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellung zustande.
(3) Vertragsschluss im Self-Service: Bei Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs über die Anwendung kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs (Bestätigung der zahlungspflichtigen Bestellung) zustande. Der Bezahlvorgang wird über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt (siehe § 4).
(4) Vertragsschluss bei individuellem Angebot: Bei Enterprise- und Vertragskunden kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
(5) Mit Vertragsschluss erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang (Tarif, Anzahl Benutzer/Geräte) für die Dauer des Abonnements.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Preise und Abrechnung: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Kundenkonto bzw. im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich jeweils im Voraus. Bei jährlicher Zahlweise wird ein Preisvorteil gegenüber der monatlichen Zahlweise gewährt (derzeit 10 %).
(2) Umsatzsteuer: Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, erfolgt die Abrechnung im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers); in diesem Fall wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Zahlung im Self-Service: Bei Buchung über die Anwendung erfolgt die Zahlung bargeldlos über einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere per Kreditkarte. Das Entgelt wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus fällig und für die Folgeperioden automatisch wiederkehrend eingezogen. Der Kunde sorgt dafür, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gedeckt und gültig ist.
(4) Zahlung per Rechnung / Banküberweisung: Bei Vertrags- und Enterprise-Kunden sowie nach gesonderter Vereinbarung kann die Zahlung per Rechnung und Banküberweisung (SEPA) erfolgen. Die Freischaltung bzw. Verlängerung der Lizenz erfolgt in diesem Fall nach Zahlungseingang und unabhängig vom externen Zahlungsdienstleister. Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen.
(5) Rechnungen: Der Anbieter stellt dem Kunden für jede Zahlung eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer in elektronischer Form (im Kundenkonto und/oder per E-Mail) zur Verfügung.
(6) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Abbuchung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bis der offene Betrag vollständig ausgeglichen ist. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung sowie die gesetzlichen Verzugsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Eine dauerhaft unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
(2) Geplante Wartungsarbeiten, Updates oder technische Anpassungen können zeitweise zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
Soweit möglich, werden geplante Wartungsarbeiten vorab angekündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Keine Haftung besteht für Ausfälle oder Einschränkungen aufgrund:
- höherer Gewalt,
- technischer Störungen bei externen Hosting- oder Telekommunikationsdienstleistern,
- oder Angriffen Dritter auf IT-Systeme,
sofern den Anbieter hierbei kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass innerhalb der Software keine Inhalte gespeichert oder verarbeitet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
Der Anbieter ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte vorübergehend zu sperren oder zu entfernen.
(3) Benutzerkonten sind personenbezogen. Eine gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
(4) Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner innerhalb der Software gespeicherten Daten selbst verantwortlich.
Hierfür stellt der Anbieter geeignete Exportfunktionen zur Verfügung.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Die jeweils aktuelle Fassung wird dem Kunden nach der Registrierung im Kundenkonto bereitgestellt und gilt mit Abschluss des Hauptvertrags sowie elektronischer Zustimmung innerhalb der Anwendung als vereinbart.
(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung unter prodifysoftware.com/datenschutz.
§ 8 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung und Datenrückgabe
(1) Laufzeit: Das Abonnement läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Für Enterprise- und Vertragskunden gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Laufzeit.
(2) Automatische Verlängerung: Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren gleich langen Abrechnungszeitraum, sofern es nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Bei Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister wird die jeweilige Folgeperiode zu deren Beginn automatisch in Rechnung gestellt und eingezogen.
(3) Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; im Self-Service ist dies über die Kontoverwaltung möglich. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen; bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet.
(4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem Zahlungsverzug,
- schwerwiegenden Vertragsverletzungen,
- oder einem dauerhaften Ausfall der Software über einen unangemessen langen Zeitraum hinweg.
(5) Sperrung bei Zahlungsausfall: Bei wiederholt fehlgeschlagener Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und das Abonnement nach angemessener Frist zu beenden (vgl. § 4 Abs. 6).
(6) Datenrückgabe: Nach Vertragsende erhält der Kunde für die Dauer von 30 Tagen einen eingeschränkten Zugriff zur Einsicht und zum Export seiner Daten. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht bzw. anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(7) Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit der Anbieter den Grund einer außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Software wird nach dem aktuellen Stand der Technik bereitgestellt.
Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Software jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder für sämtliche individuellen Zwecke des Kunden geeignet ist.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- sowie in Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf die vom Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden besteht außer in den Fällen des Absatzes 2 nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Iserlohn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.